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Der neue Rahmenvertrag ist seit dem 1. Juli in Kraft.
Auch im Bereich der Mehrfachverordnungen gibt es neue Regelungen. Zwei neue Arbeitshilfen vom DeutschenApothekenPortal zeigen auf, wie mit sogenannten „eindeutig bestimmten“ und „nicht eindeutig bestimmten“ Verordnungen, auch im Notdienst, umgegangen werden muss.
Hier geht es zum Download der Arbeitshilfen:
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