AKTUELLER RETAXFALL

26.400 Euro teure Rezeptur-Retax wegen fehlender Anwendungsanweisung?

Sicherlich haben Sie mitbekommen, dass im Referenten­entwurf zur 18. Änderungs­verordnung der Arznei­mittel­verschreibungs­verordnung (AMVV) die Vorschrift enthalten ist, dass auf jeder Arznei­mittel­verordnung künftig eine Dosierungs­angabe enthalten sein muss.
Diese Angabe ist derzeit nur bei Rezeptur­verordnungen und BtM-Verschreibungen Vorschrift, aber bereits deren Fehlen führte in der Vergangenheit zu zahlreichen Retaxationen der Apotheken.
Grundsätzlich ist die Angabe der Dosierungs­anweisung häufig eine wichtige Voraussetzung für die korrekte Arzneimittel­versorgung. Man denke beispiels­weise nur an die mitunter erforderliche Teilbarkeit von festen Arznei­mittel­formen, über die die Apotheke keinerlei Information hat, wenn diese nicht auf der Verordnung vermerkt ist. Daher haben die „Retax­fallen“ des DAV diese Information bereits seit vielen Jahren mehr­fach gefordert.

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