AKTUELLER RETAXFALL
26.400 Euro teure Rezeptur-Retax wegen fehlender Anwendungsanweisung?
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Sicherlich haben Sie mitbekommen, dass im Referentenentwurf zur 18. Änderungsverordnung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) die Vorschrift enthalten ist, dass auf jeder Arzneimittelverordnung künftig eine Dosierungsangabe enthalten sein muss.
Diese Angabe ist derzeit nur bei Rezepturverordnungen und BtM-Verschreibungen Vorschrift, aber bereits deren Fehlen führte in der Vergangenheit zu zahlreichen Retaxationen der Apotheken.
Grundsätzlich ist die Angabe der Dosierungsanweisung häufig eine wichtige Voraussetzung für die korrekte Arzneimittelversorgung. Man denke beispielsweise nur an die mitunter erforderliche Teilbarkeit von festen Arzneimittelformen, über die die Apotheke keinerlei Information hat, wenn diese nicht auf der Verordnung vermerkt ist. Daher haben die „Retaxfallen“ des DAV diese Information bereits seit vielen Jahren mehrfach gefordert.
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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