Der G-BA hat anders entschieden, als das IQWiG empfahl – und erkennt in dem speziell zur Behandlung von Schlafstörungen bei Kindern mit Autismus-Spektrum-Störung und/oder Smith-Magenis-Syndrom entwickelten Slenyto einen „Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen“. Auch interessant: Wovon leitet sich der Fertigarzneimittelname „Slenyto“ eigentlich ab?
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