Uns liegt eine Verordnung über „3 x Movicol Beutel 50 Stück, Norgine“ zulasten der IKK Classic (IK 108001963) vor. Es ist also das Medizinprodukt verordnet. Nach unserer Ansicht können Mehrfachverordnungen von Medizinprodukten unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit beliefert werden. Nun stellt sich hier die Frage, ob 3 x 50 St. abgegeben werden müssen (Preis 113,46 €) oder eine Stückelung mit 1 x 100 St. plus 1 x 50 St. erlaubt ist (Preis 108,33 €), da diese wirtschaftlicher ist. Oder brauchen wir eine neue Verordnung über 1 x 100 St. und 1 x 50 St., um diese Menge beliefern zu können?
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