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BOEHRINGER INGELHEIM INFORMIERT
RESPIMAT® – Rabattverträge bleiben erhalten
Die Einführung des neuen RESPIMAT® bringt neben den weiterentwickelten Eigenschaften auch neue PZN und Packungsgrößen für die Produkte SPIOLTO® RESPIMAT®, SPIRIVA® RESPIMAT® und STRIVERDI® RESPIMAT® mit sich. Es stehen jeweils eine
- Einmonatspackung mit Inhalator und einer Patrone und
- eine Dreimonatspackung mit Inhalator und 3 Patronen zur Verfügung.
Die zahlreichen Rabattverträge für den SPIOLTO® RESPIMAT® und den SPIRIVA® RESPIMAT® bleiben erhalten. Rabattarzneimittel sind – auch im Vergleich von Original und Importen – vorrangig abzugeben.
Importe nicht wiederverwendbar
RESPIMAT®-Produkte von Importeuren sind aktuell nicht wiederverwendbar. Findet daher ein Austausch auf einen nichtwiederverwendbaren Import statt, so ist der Kunde darüber aufzuklären, dass er die Patronen nicht austauschen kann.
Ist das Originalpräparat von Boehringer Ingelheim auf dem Rezept verordnet und es existieren keine Rabattverträge, so kann das Original auch abgegeben werden. Das verordnete Präparat kennzeichnet die Preisgrenze und ist damit im Auswahlbereich für die Apotheke entsprechend aktuellem Rahmenvertrag mit den Krankenkassen enthalten.1
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