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LIFESCAN DEUTSCHLAND GMBH INFORMIERT

OneTouch Ultra® Plus Teststreifen – Unsere wirtschaftliche Unterstützung für Sie

Mit dem neuen OneTouch Ultra Plus Reflect™ Blutzuckermesssystem haben Sie als Apotheke die Möglichkeit, Ihre Marge zu optimieren2, Quoten­vorgaben1 der Krankenkassen zu erfüllen und Retaxierungen zu vermeiden, da die zum System gehörenden Teststreifen OneTouch Ultra® Plus (siehe Abbildung) bei allen Ersatzkassen bundesweit sowie der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland* und AOK Baden-Württemberg** in der wirtschaftlichsten Preisgruppe gelistet sind.

Für die Abgabe von Blutzuckerteststreifen gibt es für die verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen eigene Liefervereinbarungen. Sie schreiben vor, zu welchem Preis bestimmte Teststreifen abgerechnet werden dürfen und welche Abgabequoten pro Preisgruppe von Apotheken erreicht werden müssen.

Abb.: OneTouch Ultra Plus Reflect™ Messgerät
mit OneTouch Ultra® Plus Teststreifen
(Quelle: © LifeScan Deutschland GmbH)

Für Ersatzkassen sowie die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und AOK Baden-Württemberg gibt es eine Regelung, die eine Einteilung der Blutzuckerteststreifen in drei Preisgruppen vorsieht. Um die Abgabe von besonders wirtschaftlichen Blutzuckerteststreifen zu fördern, haben der Deutsche Apothekerverband und der Verband der Ersatzkassen Quotenvorgaben vereinbart. Der Anteil aus der wirtschaftlichsten Preisgruppe (zu der auch die OneTouch Ultra® Plus Teststreifen gehören) muss mind. 15 % betragen. Erreicht eine Apotheke diese Quotenvorgabe nicht, kann sie pro fehlender Packung retaxiert werden.

Damit sich die Umstellung auf die wirtschaftliche Preisgruppe 1 für Sie als Apotheke lohnt, können Sie pro Tausch eine Pauschale von 20 bzw. 35 €1 erhalten. Dazu müssen Sie lediglich die entsprechende Sonder-PZN auf dem Teststreifenrezept eintragen (siehe Tabelle).

Tabelle: Auszug aus Vereinbarungen mit bestimmten Krankenkassen (Quelle: © LifeScan Deutschland GmbH)

Neben der Umstellungspauschale können Sie bei jeder Abgabe der OneTouch Ultra® Plus Teststreifen an Versicherte der Ersatzkassen, außer bei der BARMER, dauerhaft zusätzlich immer 0,50 Euro zzgl. MwSt. pro 50-Stück-Packung abrechnen.2 Hierzu ist wiederum lediglich eine entsprechende Sonder-PZN auf dem Rezept zu vermerken (Sonder-PZN 09999637).

Für weiterführende Informationen haben Sie hier die Möglichkeit, sich unser OneTouch® Kranken­kassen-Handout herunterzuladen.

» Download Krankenkassen-Handout

Stellen Sie jetzt Ihre Kunden auf das neue OneTouch Ultra Plus Reflect™ Blutzuckermesssystem (siehe Abbildung) um und profitieren Sie vom Rohertragsvorteil der zum System gehörenden OneTouch Ultra® Plus Teststreifen. Testen Sie zur Ermittlung Ihres individuellen Rohertragsvorteils den OneTouch® Rohertragskalkulator hier und bestellen Sie telefonisch über den OneTouch® Auftragsservice unter 0800-750 3000 (bis zum 30.06., danach ändert sich die Telefonnummer zu 0800-0009239) unter Angabe des Bestellcodes „DAP3“.

Zur Veranschaulichung der Produktfeatures unseres neuen OneTouch Ultra Plus Reflect™ Blutzuckermesssystems können Sie sich unter folgendem Link ein kurzes Produktvideo anschauen:

» Zum Produktvideo

Hilfreiche Links und Downloads:

» www.onetouch.de
» Produktübersicht OneTouch mit PZN
» Patientenflyer
» Krankenkassen-Handout
» Bestellfax

1 Vereinbarungen zur Versorgung der Versicherten mit Blutzuckerteststreifen zwischen DAV und TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK, hkk, Stand 01.06.2019 und BARMER, Stand 01.06.2019
2 Rabattvereinbarung gem. § 130a Abs. 8 SGB V i.V.m. § 31 Abs. 1 SGB V über Blutzuckerteststreifen zwischen TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK und hkk (”ARGE-BZT”) Johnson & Johnson DCC, Stand 01.06.2019
* Vereinbarung zur Versorgung der Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland mit Blutzuckerteststreifen (Ergänzung zum Arzneiliefervertrag vom 01.06.2015 in der jeweils aktuell gültigen Fassung) zwischen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und dem Apothekerverband Rheinland-Pfalz sowie Vereinbarung zur Versorgung der Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland mit Blutzuckerteststreifen (Arzneimittelliefervertrag mit den Primärkassen 01.10.2006 in der jeweils aktuell gültigen Fassung) zwischen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland sowie dem Saarländischer Apothekerverein e.V., Stand 01.06.2019
** Ergänzungsvertrag zum Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 SGB V, Anlage 5.4 Blutzuckerteststreifen, gültig ab 01.07.2016. Einzusehen unter: https://www.aok-gesundheitspartner.de/bw/apotheke/vertraege/index_13384.html, Stand 01.06.2019