Nach aktuellen Informationen von daz.online ist immer noch nicht final entschieden, was mit der Importförderklausel passiert. In der Diskussion ist zurzeit, die Klausel nur teilweise – für Biopharmazeutika und antineoplastische Mittel zur parenteralen Anwendung – zu streichen. Dies geht aus einem vorläufigen Änderungsantrag zum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) hervor.
Wie ist Ihre Meinung zu dem Vorschlag, die Importförderung nur für bestimmte Arzneimittel (Biopharmazeutika, parenteral anzuwendende Zytostatika) zu streichen?