Wir haben ein Kassenrezept zulasten der AOK Bayern über „25 mg Quetiapin Heumann 50 St. und Quetiapin Neurax 25 mg 50 St.“ erhalten.
Der Patient war aufgrund der Wirkstärken irritiert und eine Rücksprache mit dem Arzt ergab, dass es einmal 25 mg 50 St. und einmal 100 mg 50 St. hätten sein sollen, der Arzt hatte sich hier verschrieben.
Muss das Rezept für diese Änderung neu ausgestellt werden oder dürfen wir dies selber korrigieren?
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