AKTUELLER RETAXFALL

BtM-Tropfen im Abgabebeleg stückweise dokumentieren

Mitunter werden im DAP Probleme ange­fragt, die im DAP Forum bereits früher schon diskutiert wurden, aber vermutlich allgemein in unseren Apotheken nur wenig bekannt sind. Eines dieser Probleme ist die korrekte Ab- bzw. Rückgabe von dokumentations­pflichtigen Betäubungs­­mitteln in flüssiger Zubereitung an den Groß­handel oder an eine Filial­apotheke.

Eine Mitglieds­apotheke des DAP Forums erkundigte sich bei ihren Kollegen, wie diese Abgabe korrekt zu doku­mentieren sei, da bei einer Apotheken­revision bean­standet wurde, dass die Doku­mentation einer BtM-Tropflasche in „ml“ geführt wurde und dies nicht zulässig sei, sondern der Abgabe­beleg und die Apotheken­doku­mentation in „Stück“ geführt werden müsse.

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