Mitunter werden im DAP Probleme angefragt, die im DAP Forum bereits früher schon diskutiert wurden, aber vermutlich allgemein in unseren Apotheken nur wenig bekannt sind. Eines dieser Probleme ist die korrekte Ab- bzw. Rückgabe von dokumentationspflichtigen Betäubungsmitteln in flüssiger Zubereitung an den Großhandel oder an eine Filialapotheke.
Eine Mitgliedsapotheke des DAP Forums erkundigte sich bei ihren Kollegen, wie diese Abgabe korrekt zu dokumentieren sei, da bei einer Apothekenrevision beanstandet wurde, dass die Dokumentation einer BtM-Tropflasche in „ml“ geführt wurde und dies nicht zulässig sei, sondern der Abgabebeleg und die Apothekendokumentation in „Stück“ geführt werden müsse.
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