Wir haben ein befreites Kassenrezept (HEK) über „Vitapos Augensalbe“ für einen noch nicht volljährigen Patienten erhalten, der am Marshall-Smith-Syndrom leidet.
Der Arzt ist der Überzeugung, dass die Salbe von der KK bezahlt wird. Wir finden sie aber nicht in der Ausnahmeliste der verordnungsfähigen Medizinprodukte und es handelt sich auch nicht um ein Arzneimittel, daher würden wir uns die Salbe voll bezahlen lassen.
Gibt es etwas, was wir übersehen haben?
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