AKTUELLER RETAXFALL

Austauschbar oder nicht: War die Retax berechtigt?

Wenn entsprechende Anfragen kommen, lohnt sich häufig auch ein Blick in unsere Retaxsammlung, denn häufig sind klärungsbedürftige, unveröffentlichte Fälle bereits früher beanstandet worden, aber bis dato noch immer aktuell.

Einer dieser Fälle ist die Austauschbarkeit bei folgender Verordnung:

Krankenkasse: BKK 24 (IK 102122660)
Verordnet: Diclac 75 Id Ret N1 20 St.
Abgabe: 24.01.18

Diese Verordnung wurde und wird bei Eingabe in die Apotheken-EDV als von der Apotheke selbst zu entscheidende Versorgung angezeigt.

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Zunächst wird korrekt auf die bestehende Problematik hingewiesen, denn die aus zwei Diclofenac-Komponenten bestehende „Id“-Zubereitung dieses Diclac®-Präparates von Hexal entspricht in der Zusammensetzung nicht dem rabattierten Monopräparat des hier zur Debatte stehenden Rabattpartners „Diclofenac Nat Mic Lab 75 mg N1“. Daher zeigt die Apotheken-EDV auch aktuell einen entsprechenden Hinweis an: „Angaben zu Wirkstoff oder Wirkstärke weichen ab! Bitte prüfen Sie vor dem Austausch, ob diese Angaben relevant sind“.

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