Wenn entsprechende Anfragen kommen, lohnt sich häufig auch ein Blick in unsere Retaxsammlung, denn häufig sind klärungsbedürftige, unveröffentlichte Fälle bereits früher beanstandet worden, aber bis dato noch immer aktuell.
Einer dieser Fälle ist die Austauschbarkeit bei folgender Verordnung:
Krankenkasse: BKK 24 (IK 102122660)
Verordnet: Diclac 75 Id Ret N1 20 St.
Abgabe: 24.01.18
Diese Verordnung wurde und wird bei Eingabe in die Apotheken-EDV als von der Apotheke selbst zu entscheidende Versorgung angezeigt.