APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf eine falsch angegebene DRF durch die Apotheke geheilt werden?

Wir haben ein Rezept über „Pegasys 135 µg 4 Fertigpens N2 PZN 07516706“ erhalten.

Das Rezept wurde dem Kunden durch seinen Hausarzt ausgestellt, die Fertigpens sind jedoch „AV“. Zudem handelt es sich um eine Folgeverordnung. Der Facharzt hatte dem Patienten bisher immer die im Handel befindlichen Pegasys Fertigspritzen rezeptiert.

Können wir die Verordnung retaxsicher beliefern, wenn wir auf dem Rezept vermerken, dass irrtümlich die Pens verordnet wurden und nach ärztlicher Rücksprache die Fertigspritzen abgegeben werden sollten?

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