Wir haben letztes Jahr eine Verordnung über den Adrenalin-Pen „Jext 300 PZN 10111752“ erhalten.
Die Vorlage des Rezeptes erfolgte innerhalb der Vierwochenfrist, den Pen haben wir allerdings erst vor Kurzem erhalten (frühester Liefertermin der Firma war Mitte Februar).
Wie ist mit Verordnungen zu verfahren, deren AM wegen Lieferdefekten erst verspätet zu beziehen sind?
Können diese Original-Rezepte gegenüber der KK noch abgerechnet werden und welches Abgabedatum muss aufgedruckt sein?
» Lesen Sie hier die Antwort