AKTUELLER RETAXFALL
Vorsicht: Ärztliche „Aut-idem“-Verordnung kann teuer werden
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In der täglichen Apothekenpraxis kommt es vor dem Hintergrund, dass die therapeutischen Notwendigkeiten der Ärzteschaft nicht immer mit den wirtschaftlichen Wünschen der gesetzlichen Krankenkassen konform gehen, immer wieder zu langwierigen Diskussionen zwischen Patient, Arzt und Apotheke.
Das Aut-idem-Kästchen wurde schon vor vielen Jahren wegen mangelnder ärztlicher Nutzung auf Wunsch der Krankenkassen de facto in ein Non-aut-idem-Kästchen umgewandelt, ohne dass dies bei den inzwischen mehrmals geänderten Muster-16-Rezeptformularen ebenfalls angepasst wurde. Dieser Widerspruch wurde kurzerhand damit erklärt, dass das Aut-idem-Kreuz mittlerweile vom üblichen Verständnis als „Ankreuzen“ in ein „Durchstreichen“ umdefiniert wurde, was natürlich nicht für die übrigen Kästchen auf der linken Rezeptleiste und schon gar nicht für unsere Lottoscheine gilt.
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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Um die ärztliche Therapiefreiheit noch weiter im Sinne der „krankenkässlichen“ (nach Erich Kästner) Wirtschaftlichkeit einzuschränken, wurden nach und nach weitere Begrenzungen eingeführt.
Obwohl das DAP-Team in zahlreichen Beiträgen und Arbeitshilfen auf diese Einschränkungen hingewiesen hat, erreichen uns immer wieder Anfragen, die – wie im folgenden Fall – zu teuren Retaxationen geführt haben.
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