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„Pharmazeutische Bedenken“

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Auf Grundlage von § 4 Abs. 3 Rahmenvertrag in Verbindung mit § 17 Abs. 5 Apotheken­betriebs­ordnung kann der Apotheker im Einzel­fall den Aut-idem-Austausch eines verordneten Arznei­mittels durch ein Rabatt­arznei­mittel verhindern, wenn die Therapie durch die Substitution gefährdet wäre. Das Vorliegen Pharmazeutischer Bedenken ist in jedem Einzel­fall sorgfältig zu prüfen und sofern sie ange­wendet werden, ist eine genaue Dokumentation auf dem Rezept erforderlich (Sonder-PZN + Begründung).

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Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen wie z. B. Gesetzes­texte oder DAP Arbeitshilfen.

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