PLAUSIBILITÄTSCHECK

Ionische Wechselwirkung

Ärzte orientieren sich bei der Verordnung von Rezepturen in der Regel am Therapie­ziel und nicht daran, ob und wie gut die einzu­setzenden Wirk­stoffe unter­einander zusammen­passen. Mögliche Inkompatibilitäten zu erkennen, obliegt daher den Apotheken­mitarbeitern im Rahmen der nach § 7 Apotheken­betriebs­ordnung vorgeschriebenen Plausibilitäts­prüfung.

Eine mögliche Inkompatibilität könnte aufgrund ionischer Wechsel­wirkungen vorliegen. Tragen verschiedene Wirkstoffe beziehungs­weise ein Wirk- und ein Hilfsstoff derselben Zubereitung entgegengesetzte Ladungen, kann dies zu schwer löslichen, praktisch wirkungslosen Salzen führen.

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