AKTUELLER RETAXFALL

Wann ist eine Verordnung eindeutig?

Wir hatten schon mehrmals darauf hingewiesen, dass es nicht von Verträgen mit den GKV-Kassen abhängen sollte, ob die Apotheke eine ärztliche Verordnung, wie vom Arzt gewünscht und therapeutisch benötigt, versorgen darf. Nicht die Krankenkasse sollte die Menge des Arzneimittels bestimmen, sondern die Entscheidung des verordnenden Arztes.
Zudem ist die bisherige Regelung des § 6 Rahmenvertrag, dass bei höheren Verordnungsmengen lediglich Vielfache der durch die größte Messzahl der Packungsgrößenverordnung bestimmte Menge oder Stückzahl abgegeben werden dürfen, auch keineswegs immer wirtschaftlich. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn der Arzt ein Vielfaches der Nmax verordnen muss, obwohl die Stückelung einer Nmax zusammen mit einer kleineren N-Größe therapeutisch durchaus ausreichen würde.

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