Seit Juni 2016 haben die Spitzenverbände der Apotheker und GKV-Kassen im neuen Rahmenvertrag vereinbart, dass Formretaxationen, die weder therapeutisch noch finanziell einen Nachteil darstellen, nicht mehr retaxiert werden sollen.
Diese Vereinbarung wurde auch wieder in den ab 1. Juli 2019 gültigen neuen Rahmenvertrag übernommen:
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