APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Stückzahlverordnung BtM: Welche Menge darf abgegeben werden?

Uns wurde folgendes BtM-Rezept vorgelegt:

Krankenkasse: DAK-Gesundheit (IK 104067996)
„Medikinet adult 40 mg 104 Stück
(vierzig mg einhundertvier Stück)
Einnahme 0 – 40 mg – 0 A“

Können wir auf diese Verordnung zwei Packungen Medikinet zu je 52 Stück abgeben oder muss ein zusätzlicher Vermerk wie „Menge ärztlich begründet“ extra aufgeführt sein?

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