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ABBVIE INFORMIERT

HUMIRA®: Kein Austausch durch Biosimilars

Biologika wie HUMIRA® (Adalimumab) dürfen nur dann im Rahmen der Aut-idem-Regelung substituiert werden, wenn Wirk­stoff(e), Ausgangs­stoffe und Herstellungs­prozess voll­kommen identisch sind.1 Dies ist bei Bio­similars nicht der Fall, da diese im Vergleich zu ihrem Referenz­arznei­mittel (z. B. HUMIRA®) lediglich wirkstoff­ähnlich – und nicht identisch – sind.

Deshalb gilt: HUMIRA® darf nicht durch Adalimumab-Biosimilars ausgetauscht werden!

Weitere Tipps zur Rezept­belieferung:

» Abgabehilfe HUMIRA®

» Fachinformation HUMIRA®

» Pflichttext HUMIRA®

© AbbVie

1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016