Biologika wie HUMIRA® (Adalimumab) dürfen nur dann im Rahmen der Aut-idem-Regelung substituiert werden, wenn Wirkstoff(e), Ausgangsstoffe und Herstellungsprozess vollkommen identisch sind.1 Dies ist bei Biosimilars nicht der Fall, da diese im Vergleich zu ihrem Referenzarzneimittel (z. B. HUMIRA®) lediglich wirkstoffähnlich – und nicht identisch – sind.
Deshalb gilt: HUMIRA® darf nicht durch Adalimumab-Biosimilars ausgetauscht werden!
Weitere Tipps zur Rezeptbelieferung:
» Abgabehilfe HUMIRA®
» Fachinformation HUMIRA®
» Pflichttext HUMIRA®