APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wie ist vorzugehen, wenn auf einem Entlassrezept eine Milchpumpe verordnet wurde?

Folgendes Entlassrezept wurde uns vorgelegt: Krankenkasse: Barmer (IK 104940005)
„Intervallpumpe mit Doppelpumpset als Zubehör wegen Saugschwäche des Kindes für 4 Wochen“

Können wir im Entlassmanagement überhaupt vier Wochen Verleihgebühr abrechnen oder brauchen wir nach sieben Tagen ein neues Rezept?

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