DAP LEXIKON

Zuzahlung

Mitglieder der Gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV), die das 18. Lebens­jahr vollendet haben, müssen für viele Arznei­mittel Zuzahlungen in Höhe von 10 Prozent des Abgabe­preises des verordneten Arznei- oder Verband­mittels bezahlen, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro, umgangs­sprachlich auch als „Rezept­gebühr“ bezeichnet.

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Im DAP Lexikon finden Sie apothekenübliche Begriffsdefinitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen, wie zum Beispiel Gesetzestexte oder DAP Arbeitshilfen.

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