Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen für viele Arzneimittel Zuzahlungen in Höhe von 10 Prozent des Abgabepreises des verordneten Arznei- oder Verbandmittels bezahlen, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro, umgangssprachlich auch als „Rezeptgebühr“ bezeichnet.
Im DAP Lexikon finden Sie apothekenübliche Begriffsdefinitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen, wie zum Beispiel Gesetzestexte oder DAP Arbeitshilfen.