DAP INFORMIERT
Neuer Rahmenvertrag ab 01.07.2019:
DAP steht in den Startlöchern
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Der neue Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung, der ab Juli 2019 gültig sein wird, bringt einige Änderungen bezüglich der Arzneimittelabgabe mit sich. Ist zum Beispiel eine vorrangige Abgabe rabattbegünstigter Fertigarzneimittel nicht möglich, kommen ab Juli nur noch die vier preisgünstigsten Fertigarzneimittel zur Abgabe in Frage. Auch die Importquote wird durch ein Einsparziel ersetzt, welches ganz anderen Rechenregeln folgt als die altbekannte Quote. Ebenfalls wird eine Abgaberangfolge unter den Neuerungen des Rahmenvertrags zu beachten sein, die in insgesamt vier Paragraphen erläutert wird.
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stadtratte – stock.adobe.com
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DAP lässt die Apotheken dabei nicht im Regen stehen, sondern wird Sie rechtzeitig umfassend mit einem FAQ-Folder, aktualisierten und neuen Arbeitshilfen, Wissens-Checks sowie vielen weiteren Hilfen in bekannter Weise unterstützen. Wir stehen in den Startlöchern – seien Sie gespannt!
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