DAP INFORMIERT

Neuer Rahmenvertrag ab 01.07.2019:

DAP steht in den Startlöchern

Der neue Rahmen­vertrag über die Arznei­mittel­ver­sorgung, der ab Juli 2019 gültig sein wird, bringt einige Änderungen bezüglich der Arznei­mittel­abgabe mit sich. Ist zum Beispiel eine vor­rangige Abgabe rabatt­be­günstigter Fertig­arznei­mittel nicht möglich, kommen ab Juli nur noch die vier preis­günstigsten Fertig­arznei­mittel zur Abgabe in Frage. Auch die Import­quote wird durch ein Einspar­ziel ersetzt, welches ganz anderen Rechen­regeln folgt als die alt­bekannte Quote. Ebenfalls wird eine Abgabe­rangfolge unter den Neuerungen des Rahmen­ver­trags zu beachten sein, die in insgesamt vier Paragraphen erläutert wird.

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DAP lässt die Apotheken dabei nicht im Regen stehen, sondern wird Sie recht­zeitig umfassend mit einem FAQ-Folder, aktualisierten und neuen Arbeits­hilfen, Wissens-Checks sowie vielen weiteren Hilfen in bekannter Weise unterstützen. Wir stehen in den Start­löchern – seien Sie gespannt!