AKTUELLER RETAXFALL

Wirtschaftlichkeitsentscheidung der Apotheke nicht erwünscht?

Ärztliche Verordnungsmengen oberhalb der größten definierten Normgröße Nmax sind nach wie vor eines der Hauptprobleme zwischen Patient, Arzt, Apotheke und den Rezeptprüfstellen der Krankenkassen. Daher mussten wir schon öfter über dieses Thema berichten. Da unterschiedliche Prüfstellen häufig auch unterschiedliche Meinungen zur Abwägung zwischen der Wirtschaftlichkeit für ihre auftragsgebende Krankenkasse und der therapeutisch nötigen Versorgung der Patienten haben, freut es uns Apotheken besonders, dass im neuen Rahmenvertrag hierzu eine neue Regelung getroffen wurde.

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