Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen in der Apotheke nur nach Vorlage einer gültigen Verordnung an den Patienten abgegeben werden. Meistens handelt es sich dabei um ein rosa
Muster-16-Rezept, das über die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abgerechnet wird. Doch
auch Privatrezepte berechtigen zum Erhalt eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels. Welche
Regeln für Privatrezepte zu beachten sind und welche Personen wann welche Arzneimittel auch
ohne gültige Verordnung erhalten dürfen, erfahren Sie in einem Beitrag im aktuellen DAP Dialog 48.
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