Seit Juni dieses Jahres steht mit Zubsolv® ein neues buprenorphin/naloxonhaltiges Arzneimittel in Deutschland zur Verfügung. Das neue Präparat vereint gleich mehrere Vorteile für die Substitutionstherapie:
- Schnellere Auflösung der Sublingualtablette (ca. 40 Sekunden) → dadurch mehr Kontrolle in der Sichtvergabe1–3
- Sechs Wirkstärken für eine feinere Dosistitration → dadurch meist weniger Tabletten notwendig1
- Geschmack nach Menthol → Studienteilnehmer präferieren Zubsolv® vs. Subuxone®2, 3
Durch die innovative Galenik mit dem schnelleren Zerfall der Sublingualtablette wird zudem eine deutliche Zeitersparnis von circa acht Minuten in der Praxis erzielt. Außerdem zeichnet sich Zubsolv® durch eine – im Vergleich zu anderen buprenorphinhaltigen Produkten – bis zu 30 Prozent höhere Bioverfügbarkeit aus.1–3
Abb.: Zubsolv® ist in sechs Wirkstärken zu je zwei Packungsgrößen (7 bzw. 28 Stück) im Handel; Bildquelle: Mundipharma.
Abrechnung von Einzeldosen: Abgabehilfe zu Zubsolv® gibt Hilfestellung
Für die Abrechnung von Zubsolv®-Einzeldosen im Rahmen von Take-Home-Verordnungen existiert kein eigenes Preistableau in der Hilfstaxe. Daher gibt es keinen festgelegten Abrechnungspreis, sondern dieser muss vor der Abgabe von der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse genehmigt werden. Eine Handlungsempfehlung zur Preisermittlung und weitere Informationen zu Zubsolv® finden Sie auf der gleichnamigen Abgabehilfe.
» Zur Zubsolv®-Abgabehilfe
» Fachinformation Zubsolv®
» Pflichttext
1 Fachinformation Zubsolv®, Stand Februar 2018.
2 Jönsson M et al. 2018: Eur J Pharm Sci; 122: 125–133.
3 Fischer A et al. 2015: Drug Dev Ind Pharm; 41(1): 79–84.