DAP LEXIKON
„Sonderkennzeichen / Sonder-PZN“
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In den Fällen, in denen keine spezifische PZN (Pharmazentralnummer) vergeben ist, sind die Sonderkennzeichen nach Anlage 1 der Technischen Anlage zur Vereinbarung über die Übermittlung von Daten im Rahmen der Arzneimittelabrechnung gemäß § 300 SGB V zu verwenden. Z. B.: Rezepturen (09999011), einzeln importierte verschreibungspflichtige Arzneimittel (09999117) usw.
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Häufig findet das Sonderkennzeichen bzw. die Sonder-PZN „02567024“ Anwendungen, die in Kombination mit verschiedenen Faktoren auf das Rezept gedruckt wird. Dabei stehen die Faktoren für folgende Fälle:
- Faktor 2: Rabattarzneimittel nicht lieferbar
- Faktor 3: (15/15)-Import(e) nicht lieferbar
- Faktor 4: (15/15)-Import(e) und Rabattarzneimittel nicht lieferbar
- Faktor 5: Akutversorgung/Notdienst
- Faktor 6: Pharmazeutische Bedenken
- Faktor 7: Wunscharzneimittel
» Technische Anlage
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