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AMGEN INFORMIERT

Pegfilgrastim-Verordnungen in der Apotheke

Beispiel Neulasta®

Pegfilgrastim ist ein gentechnisch hergestellter humaner Granulozyten-Kolonie-stimulierender Wachs­tums­faktor. Der Wirkstoff fördert die Entstehung funktions­fähiger neutrophiler Granulozyten und deren Frei­setzung aus dem Knochen­mark. Im Handel ist Neulasta® mit einer Wirk­stärke und den Darreichungs­formen Fertig­spritze und Onpro®-Kit (Fertig­spritze: PZN 06444264; Onpro®-Kit: PZN 12723844). Neulasta® wird zur Verkürzung der Dauer von Neutropenien sowie zur Verminderung der Häufigkeit neutropenischen Fiebers bei erwachsenen Patienten, die wegen einer malignen Erkrankung mit zytotoxischer Chemo­therapie behandelt werden (mit Ausnahme von chronisch-myeloischer Leukämie und Myelodysplastischem Syndrom), eingesetzt.1

Beispiel Neulasta®

Das Original­arznei­mittel der Amgen GmbH ist Rabatt­vetrags­arznei­mittel für über 60 Mio. GKV-Versicherte. Bei den Kranken­kassen mit Rabatt­vertrag (z. B. AOKn, BKKn, IKKn, die DAK Gesundheit und die Techniker Kranken­kasse) kann es somit in vielen Fällen vorrangig abgegeben werden. Bedingt durch den Herstellungs­prozess gehört Neulasta® zur Gruppe der Biologicals. Da derzeit keine aut-idem-fähigen pegfilgrastimhaltigen Arznei­mittel im Handel sind, sind nur folgende Verordnungs­typen in der Praxis denkbar:

1. Original-/Importverordnung (Beispiel Originalverordnung)

Abb.: Rezeptausschnitt Neulasta®-Verordnung, Quelle: DAP

Richtige Abgabe: Ein Austausch zwischen Original und Import (auch mit Aut-idem-Kreuz) ist grundsätzlich möglich, da Original und bezug­nehmende Importe als identische Arznei­mittel gelten. Im Falle eines Rabatt­vertrages ist das rabattierte Original (bzw. ein rabattierter Import) vorrangig abzugeben. Bestehen keine Rabatt­verträge, so muss bei der Abgabe der Preis­anker berück­sichtigt werden. Ist das Original der Amgen GmbH verordnet (siehe Rezept­beispiel), so kann dieses auch ohne Retax-Gefahr abgegeben werden.

2. Wirkstoffverordnung

Abb.: Rezeptausschnitt Wirkstoffverordnung, Quelle: DAP

Richtige Abgabe: Bei Wirkstoff­verordnungen ist Rück­sprache mit dem Arzt zu halten, damit dieser das verordnete Präparat konkretisiert. Der Arzt sollte das Biological immer mit seinem Fertig­arznei­mittel­namen und weiteren Angaben (PZN/Herstellername) verordnen, damit das Rezept korrekt beliefert werden kann.

Service: Abgabehilfe zu Neulasta®

Mehr Informationen zum Biological und zur richtigen Abgabe in der Apotheke erhalten Sie auf der Neulasta®-Abgabe­hilfe, die zum kosten­losen Download bereitsteht.

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1 Lt. Fachinformation, Stand September 2018
DE-P-003-1018-068956