Da ich während des Jahres meist nur über Retaxationen zu Ungunsten der Apotheken berichten kann, suchen wir wenigstens zum Jahresende gerne nach Fällen, in denen zugunsten der Apotheke entschieden wurde.
Obwohl für Krankenkassen beziehungsweise deren Rezeptprüfstellen auch Prüfungen zugunsten der Apotheken verpflichtend sind, findet sich dies als vertragliche Verpflichtung zunehmend seltener in unseren regionalen Versorgungsverträgen. Lediglich der Versorgungsvertrag der vdek-Kassen hält dankenswerterweise an der Gepflogenheit fest, dieses eigentlich selbstverständliche Gebot partnerschaftlicher Zusammenarbeit auch vertraglich zu fixieren:
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