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ABBVIE INFORMIERT

HUMIRA®-Rabattverträge: Importquote nicht in Gefahr

HUMIRA® (Adalimumab) von AbbVie ist deutschlandweit für eine Vielzahl der GKV- und PKV-Versicherten rabattiert und zuzahlungsbefreit. Bei der Rezeptbelieferung gilt: Unter den verfügbaren Rabattarzneimitteln darf die Apotheke frei wählen – unabhängig davon, ob das Original oder ein Import verordnet wurde. Das bedeutet, dass die Abgabe eines rabattierten Originals möglich ist, auch wenn gleichzeitig Importe rabattiert sind.

Wichtig: Die Importquote wird nicht belastet, wenn die Apotheke ein rabattiertes Original abgibt. Rabattarzneimittel, ob Original oder Import, gehen nicht in die Berechnung der Importquote ein (§ 5 Abs. 3 Rahmenvertrag1).

Abb.: Die Apotheke darf unter den verfügbaren Rabattarzneimitteln frei wählen.
© JiSign – stock.adobe.com

Die DAP Abgabehilfe zu HUMIRA® bietet weitere Unterstützung bei der Rezeptbelieferung:

» Zur Abgabehilfe HUMIRA®

» Übersicht der Rabattverträge und Zuzahlungsbefreiungen von HUMIRA®

» Zu den Fachinformationen: HUMIRA® 40 mg/0,4 ml, HUMIRA® 20 mg/0,2 ml, HUMIRA® 80 mg/0,8 ml
» Pflichttext HUMIRA®

1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016