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Werden in der Apotheke Rezepte vorgelegt, könnte man davon ausgehen, dass alle Arzneimittel, die der Arzt für seinen Patienten zulasten der Krankenkasse verordnet, auch von dieser erstattet werden. Dass dem nicht so ist, ist jedem Apothekenmitarbeiter sicher bekannt. Doch worauf muss geachtet werden und wann hat die Apotheke eine Prüfpflicht? Diese Fragen beantwortet der Hauptbeitrag im aktuellen DAP Dialog 48.
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