Auf einem Kassenrezept wurden fünf Packungen Huminsulin Normal 5 x 10 ml verordnet – ohne den Zusatz „Menge ärztlich erwünscht“ oder „!“. Der Gesetzestext besagt jedoch, dass dieser Zusatz erforderlich ist. Nach Informationen unseres Verbands gab es aber wohl 2015 einen Schiedsspruch, laut dem bestimmte formale Fehler nicht zu einer Retaxation führen dürfen. Auch ein Anruf bei der Abrechnungsstelle einer Krankenkasse ergab diese Auskunft. Schriftlich bekommt man es aber von niemandem. Was sagen Sie dazu?
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