Uns liegt für einen männlichen Patienten ein Rezept über
„6 OP Brevactid 1500 I.E. PLI 3 St. N2 6090843“ und
„3 OP Gonal F 900 IE 66 ug FER 1 St N1 7652639“ vor.
Als Indikation ist in der ABDA-Datenbank „Behandlung von Fertilitätsstörungen“ (Kinderwunschbehandlung?) angegeben. Dürfen diese Mittel zu 100 Prozent zulasten der Krankenkasse (BARMER) abgegeben werden?
Bei Gonal F handelt es sich um ein gentechnisch hergestelltes Präparat, woraus sich für uns eine weitere Frage ergibt: Verordnet ist das Original, Rabattvertragspartner bei der BARMER sind allerdings nur Reimporte.
Ist hier ein Austausch zulässig?
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