Wir haben eine Frage zum Wirtschaftlichkeitsgebot bei einer Verordnung von mehreren N2-Packungen auf einem GKV-Rezept.
Verordnet wurden:
„5 Packungen Pipamperon 4 mg/ml Lösung 200 ml N2“
Dürfen wir diese so abgeben und abrechnen oder müssten wir im Zuge des Wirtschaftlichkeitsgebots auf drei Packungen à 300 ml N3 kürzen?
» Lesen Sie hier die Antwort