AKTUELLER RETAXFALL
§ 6 Rahmenvertrag: Was zählt die ärztliche Therapiefreiheit noch?
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Wenn die Arzneimittelversorgung durch die Apotheken zunehmend durch praxisferne, vertraglich legitimierte Retaxationen und solche, für die es keinerlei rechtliche Grundlagen gibt, beeinflusst wird, dann macht das Bemühen, die Patienten therapiegerecht zu versorgen, immer weniger Sinn. Die Abgabe nach „praxisuntauglichen“ Vorgaben könnte auch ein Computer übernehmen. Letzterer hätte zumindest keinerlei moralische Bedenken bezüglich seiner „Versorgung“.
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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