In Fällen, in denen es für einen bestimmten Patienten kein zugelassenes Arzneimittel gibt, können Ärzte sich dafür entscheiden, ein Arzneimittel außerhalb seines Zulassungsbereiches – also „off-label“ – zu verordnen. Diese Entscheidung obliegt allein dem Arzt, nach Besprechung mit dem Patienten. Trotzdem tauchen auch in Apotheken häufig Fragen zu diesem Thema auf,
vor allem hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit herrscht Unsicherheit. Der Schwerpunktbeitrag des aktuellen DAP Dialogs vermittelt das nötige Grundlagenwissen zum Thema „Off-Label-Use“.
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