Wir haben eine Frage zu einem T-Rezept mit einer Revlimidverordnung:
Mit der letzten Revlimidlieferung haben wir von der Firma eine neue Checkliste für Apotheken bekommen (Stand 05/2018). Hier lautet ein Punkt, dass die Höchstmenge der Verordnung für Frauen im gebärfähigen Alter den Bedarf von vier Wochen nicht überschreiten darf.
Dürfte man nun, wenn zwei Packungen á 21 Stück auf dem Rezept stehen, diese zwei Packungen abgeben oder nicht?
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