Heute treten (neue) Festbeträge u. a. für die Wirkstoffe Filgrastim, Pregabalin und Valproinsäure in Kraft. Werden Festbeträge festgelegt, kann es für Apotheken zu Lagerwertverlusten kommen.
Pharmazeutische Unternehmen sind derzeit nicht dazu verpflichtet, der Apotheke entstehende Lagerwertverluste, z. B. bedingt durch Festbetragsfestsetzungen und -anpassungen, zu ersetzen.
Dennoch gleichen einige Firmen den Apotheken ihren Lagerwertverlust aus – jedoch nicht immer. Wie ist Ihre Meinung dazu:
Wie sollten Lagerwertverlustausgleiche Ihrer Meinung nach gehandhabt werden?