Nach Jahren der Verweigerung hat der Pharmakonzern Bayer nun eingewilligt, die vom BfArM angeordneten Änderungen der Fach- und Gebrauchsinformation für Iberogast® umzusetzen.
Aufgenommen in die Gebrauchsinformation werden Hinweise zu der Gefahr von Leberschädigungen bei der Einnahme schöllkrauthaltiger Produkte sowie der Hinweis, dass Iberogast® bei Lebererkrankungen bzw. Hinweisen auf eine Leberschädigung nicht eingenommen werden darf. Weiterhin wird aufgenommen, dass das Arzneimittel von Schwangeren und Stillenden nicht eingenommen werden darf. Das Thema hat durch eine hohe Medienpräsenz auch längst die Endverbraucher erreicht.
Fragen Patienten, die zu Ihnen in die Apotheke kommen, jetzt vermehrt nach Alternativen zu Iberogast®?
77 % der 2.276 Umfrageteilnehmer gaben an, dass Patienten nicht vermehrt nach Iberogast®-Alternativen fragen. Nur 23 % bejahten diese Frage.