AKTUELLER RETAXFALL

Jede Verordnungszeile braucht eine Anweisung!

Fehlen Gebrauchs­anweisungen, zum Beispiel bei technischen Geräten, ist dies ärgerlich, sind sie vorhanden, sorgen sie aufgrund ihrer meist kreativen Über­setzungen häufig für Erheiterung. Nicht so jedoch im Arznei­mittel­bereich, denn dort sind Anwendungs­anweisungen ein wichtiger Bestandteil der Verordnung und deren Fehlen ist, beispielsweise bei Rezepturen und BtM-Verordnungen, nicht selten Anlass für eine mitunter teure Erstattungs­ver­weigerung.

Nun ist es für jede Apotheke selbstverständlich, sich bei jeder Arznei­mittel­verordnung – nicht nur bei Rezepturen und Betäubungs­mitteln – zu verge­wissern, dass die korrekte Anwendung dem Patienten bekannt ist. Gerade diese Selbst­verständlich­keit bedingt allerdings, dass mit­unter das Fehlen einer vorge­schriebenen Anweisung übersehen oder aufgrund des gesamten Versorgungs­vorgangs für ent­behrlich gehalten wird.

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