APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wie wird Skilarence laut PackungsV eingeordnet?

Dürfen wir dieses Rezept so beliefern? Wir können die PZN per PackungsV nicht einordnen und sind uns daher unsicher, ob wir das Präparat abgeben dürfen (es trägt keine Normierung).

Krankenkasse: AOK Hessen (IK 105313145)
„Skilarence 120 mg TMR (PZN 5025766) 180 St.“

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