AKTUELLER RETAXFALL

90 Stück wären OK – „N3“ kostet die Apotheke über 3.000 Euro

Leider erfahren wir nahezu täglich von betroffenen Kolleginnen und Kollegen, dass nicht die ärztliche Therapie­freiheit für eine Arzneimittel­versorgung maßgebend ist, sondern kaum nachvoll­ziehbare und therapie­widrige Vertrags­regelungen. Weder Arzt noch Patient haben Verständnis dafür, wenn ihnen die Apotheke mitteilen muss, dass sie eine therapeutisch benötigte Verordnungs­menge nicht abgeben darf, da sie diese ansonsten aus eigener Tasche bezahlen müsste.

Besonders ärgerlich und finanziell schmerzhaft ist es, wenn eine benötigte Verordnungs­menge selbst nach Rücksprache vor der Abgabe mit dem behandelnden Arzt anschließend nicht erstattet wird, nur weil die Apotheke es versäumte, diese Rücksprache auch auf der Verordnung zu vermerken.

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