Die OTC-Ausnahmeliste (Anlage 1 der Arzneimittel-Richtlinie) ist eine Übersicht aller apothekenpflichtiger Arzneimittel, die in Ausnahmefällen und zur Behandlung schwerwiegender Erkrankungen auch für Erwachsene zulasten der GKV abgegeben werden dürfen. Sie wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erstellt.
Im DAP Lexikon finden Sie apothekenübliche Begriffsdefinitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen, wie zum Beispiel Gesetzestexte oder DAP Arbeitshilfen.