DAP LEXIKON

Original bzw. Originalarzneimittel

Als Original­arznei­mittel wird ein Arznei­mittel bezeichnet, das erstmals mit einem neuen Wirk­stoff auf den Markt kommt. Der Patent­schutz für ein neues Arznei­mittel läuft über 20 Jahre und kann zum einen für den Wirk­stoff selber gelten, zum anderen können aber beispiels­weise auch spezielle zur Wirk­stoff­­ver­arbeitung erforderliche Hilfs­stoffe oder das/die Anwendungs­gebiet/e durch Patente geschützt sein. In bestimmten Fällen kann die Laufzeit eines Patents verlängert werden.

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Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen, wie zum Beispiel Gesetzes­­texte oder DAP Arbeitshilfen.

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