APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Dürfen wir diese Menge eines BtMs stückeln?
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Wir haben eine Verordnung über „Medikinet retard 5 mg, 40 St.“ erhalten. Die Menge ist vom Arzt explizit so gewollt zur Urlaubsüberbrückung.
Jetzt fragen wir uns, wie wir korrekt abgeben können, ohne eine Retaxation befürchten zu müssen.
Laut BtMVV müssen BtM ja stückzahlgenau abgegeben werden und dürfen, wenn notwendig, auch ausgeeinzelt werden. Aber wie sieht es in diesem Fall aus?
Im Handel befinden sich Packungen zu 20 St., 30 St. und 50 St.
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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com
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Dürfen wir auf die oben genannte Verordnung zwei Packungen zu 20 St. abgeben oder müssen wir aus einer 50-St.-Packung 40 auseinzeln, weil dies für die Kasse günstiger ist?
Oder ist es abrechnungstechnisch sogar doch sicherer, nur die 30-St.-Packung abzugeben?
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