APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dürfen wir diese Menge eines BtMs stückeln?

Wir haben eine Verordnung über „Medikinet retard 5 mg, 40 St.“ erhalten. Die Menge ist vom Arzt explizit so gewollt zur Urlaubs­überbrückung.
Jetzt fragen wir uns, wie wir korrekt abgeben können, ohne eine Retaxation befürchten zu müssen.
Laut BtMVV müssen BtM ja stückzahlgenau abgegeben werden und dürfen, wenn notwendig, auch ausge­einzelt werden. Aber wie sieht es in diesem Fall aus?
Im Handel befinden sich Packungen zu 20 St., 30 St. und 50 St.

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

Dürfen wir auf die oben genannte Verordnung zwei Packungen zu 20 St. abgeben oder müssen wir aus einer 50-St.-Packung 40 auseinzeln, weil dies für die Kasse günstiger ist?

Oder ist es abrechnungstechnisch sogar doch sicherer, nur die 30-St.-Packung abzugeben?

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