AKTUELLER RETAXFALL

Retaxationen als „Abschiedsgeschenk“ nach Apothekenschließung

Formretaxationen kommen leider auch nach dem neuen Rahmenvertrag nach dem Schiedsvertrag vom Juni 2016 immer wieder vor.
Besonders übel ist es, wenn einer Apotheke, die aufgrund der gegenwärtigen Rahmenbedingungen ihre Apotheke aufgeben musste, zum „Abschied“ noch fünf Monate nach der Schließung Cannabis-Rezeptur-Retaxationen von bisher circa 3.000 Euro präsentiert werden.
Erschwerend kommt in diesem Fall hinzu, dass der Apothekerverband es zunächst ablehnte, die Interessen der Apotheke noch zu vertreten, da die Retaxationen erst nach Kündigung der Verbandsmitgliedschaft eintrafen. Stattdessen wurde der Rat gegeben, bei Apothekenschließung erst im Folgejahr zu kündigen.

Bildquelle: koya979/Shutterstock.com

Nachfolgend zwei Beispiele der gemeinsam erhaltenen AOK-Retaxationen:

Retaxbeispiel 1: Nach Ansicht der AOK zu hohe Rezeptur­abrechnung

Krankenkasse: AOK Bayern (IK 108310400)

Verordnung: Dronabinol Tropfen 9,5 g NRF 22.8

Abgabedatum: 28.09.17

Bei dieser Rezepturanfertigung wurde die laut Krankenkasse zu hohe Preisberechnung gekürzt.

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