AKTUELLER RETAXFALL

2 - 1 = 1! Oder nicht?

Stellen Sie sich vor, Sie würden irgendwo zwei identische Artikel bestellen, der Lieferant vermerkt „nur noch 1 Artikel lieferbar“ und liefert anstelle des zweiten Artikels einen möglichst gleichwertigen Ersatzartikel.
Was würden Sie tun? Etwa den Ersatzartikel behalten, diesen jedoch nicht bezahlen, da Sie gerne eine nochmalige Erklärung erhalten möchten, weshalb Ihr zweiter Wunschartikel nicht geliefert wurde? Dann würden Sie sich wohl in Kürze vor Gericht einfinden müssen.

Nicht so bei bestimmten Krankenkassen, wie nachfolgende 2.925,58 Euro-Retaxation zeigt, die dem DAP mit der nachvollziehbaren Anmerkung „Absolute Frechheit“ zugesandt wurde:

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