Uns liegt eine Verordnung für einen Erwachsenen vor: „Fenistil Tropfen 20 ml N2 x 2“. Unsere EDV warnt, dass wir die Erstattung prüfen müssen – es handelt sich ja um ein nicht verschreibungspflichtiges Mittel.
Dürfen wir das Arzneimittel wie verordnet abgeben?
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