AKTUELLER RETAXFALL

Satzungsleistung oder Schutzimpfung? Die Preisdifferenz soll die Apotheke bezahlen!

Dass Apotheken gerne zur Kasse gebeten werden, selbst wenn sie weder Verursacher einer Retax sind noch eine entsprechende Vertragsgrundlage für die Beanstandung besteht, ist leider seit Jahren trauriger Fakt in unserem Versorgungsalltag. Daran haben auch die Neufassungen des Rahmenvertrags nach Schiedsentscheid nichts geändert.

Dass der „Retax-Kreativität“ mancher Krankenkassen beziehungsweise deren Retax-Dienstleistern kaum Grenzen gesetzt sind, zeigt der nachfolgende Retaxfall, der angesichts einer fehlenden Kennzeichnungspflicht für Satzungsleistungen und einer fallbezogenen Vertragsvereinbarung eigentlich „hellseherische“ Fähigkeiten von der versorgenden Apotheke verlangt hätte.

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