MONATSFRAGE
Rezeptur ist nicht plausibel – Nichtabgabe erlaubt?
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Uns liegt eine Rezepturverordnung vor, die uns nicht plausibel erscheint. Nach Rücksprache mit dem Arzt weigert sich dieser, die Rezeptur zu ändern beziehungsweise eine Alternative zu verordnen – wir sollen die Rezeptur einfach genau so herstellen und dem Patienten geben. Aber sind wir dazu gezwungen, wenn der Arzt auf seiner Verordnung beharrt? Besteht ein Kontrahierungszwang?
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Gerhard Seybert – stock.adobe.com
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